Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band music2go, vertreten durch Thomas Heiß, Vinzenz-Gredler-Straße 16a, in 6410 Telfs. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers widerspricht die Band ausdrücklich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

2. Preise
Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen, werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, evtl. anfallende Sozialleistungen oder AKM-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Die Band music2go ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 10% des brutto Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

3. Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band music2go vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Musiker der Band freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker der Band frei. Der Auftraggeber gewährleistet durch eine vorherige Absprache dies auch bei einem evtl. Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher. Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesammten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen der Band. Die Musiker von music2go sind während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und Disposition unterliegt den Musikern der Band. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch die Band music2go gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker von music2go. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Band music2go und den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band music2go stehen. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeigenet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

5. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band music2go jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:

  • Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 25%
  • Rücktritt bis 190 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
  • Rücktritt bis 160 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
  • Rücktritt bis 130 Tage vor Leistungsbeginn: 65%
  • Rücktritt bis 110 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
  • Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%

Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die Veranstaltung in Folge nicht vorraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeindrächtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. music2go ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

6. Datenschutz
Die Band garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem DSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

7. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Telfs. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.